Urheberrecht und Medienrecht

Urheberrecht in Dresden - Wie kann ein Anwalt helfen?

Das Urheberrecht soll all diejenigen vor dem Ausverkauf ihrer Rechte schützen, die weniger eine körperliche, sondern vielmehr eine geistige Leistung erbringen. Dazu gehören unter anderem Musiker, Autoren und alle anderen Personen, die im Bereich der Unterhaltung tätig sind. Daneben gewährt das Urheberrecht sogenannten Leistungsschutzberechtigten, wie Schauspielern, Fotografen oder auch Herstellern von Filmen oder Tonträgern Sicherheit. Gleichwertig werden auch wissenschaftliche Arbeiten u. Ä. mit umfasst.

Jedes Kunstwerk, jedes Foto, jedes Musikstück (gleich in welchem Format gespeichert) und jeder Text darf nur mit Zustimmung des Urhebers verwendet werden.

Insbesondere die rasanten Entwicklungen im Bereich des Internets führen dazu, dass Urheber zunehmend mehr davor fürchten müssen, dass andere ihre Werke für sich verwenden und nutzen, ohne dafür eine gewisse Vergütung entrichten zu wollen. Bestes Beispiel dafür sind die laufenden Diskussionen um die Plagiate im Rahmen der Abfassung von Doktorarbeiten.

Aber auch die Anwender können schnell und unerwartet in den Bereich einer Gesetzesverletzung geraten. Im Zeitalter von Filesharing und Internettauschbörsen ist der Verstoß gegen das Urheberrecht schnell herbeigeführt und strafrechtliche Sanktionen können drohen, ohne dass man sich dessen bewusst ist. 

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie als Urheber bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen. Wir vertreten Sie im Falle der Verletzung Ihrer Eigentumsrechte und erstellen gern auch mit Ihnen gemeinsam speziell auf Sie abgestimmte Lizenzverträge. Dafür steht Ihnen ein Team von spezialisierten Anwälten zur Seite.

Sollten Sie als Betroffener eine Abmahnung erhalten haben, so empfiehlt es sich unabhängig von der Frage der Urheberrechtsverletzung stets, diese durch einen Anwalt überprüfen zu lassen, denn oft wird von Ihnen ein Mehr an Unterlassung gefordert, als es der einzelne Fall zulässt. Unser Anspruch ist es hier, mit Ihnen eine sachgerechte und ausgewogene Lösung zu erarbeiten, die Sie vor weitergehenden, zumeist schwerwiegenden finanziellen Folgen schützen soll.

Spezialisierte Anwälte für Medienrecht in Dresden

Das Medienrecht berührt unterschiedliche Bereiche im täglichen Leben. So fallen Fragen der professionellen Berichterstattung von Presse, Funk und Fernsehen, aber auch Mitteilungen im privaten Bereich beispielsweise über Twitter und Facebook oder am Arbeitsplatz in dieses Rechtsgebiet. 

Medien transportieren heute jedwede Informationen, Nachrichten und Meinungen und tragen damit dem Informationsbedürfnis der Menschen Rechnung. Dies erfolgt durch Worte aber auch über Bilder. Es entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen den Berichterstattern auf der einen Seite und den Betroffenen auf der anderen Seite. Hier muss eine Abwägung der Interessen der Beteiligten vorgenommen werden. Nicht alles was in den Medien geschieht, muss der Betroffene erdulden, gleichzeitig kann er aber nicht alles verbieten. Das ist immer eine Frage des Einzelfalles. 

Regelmäßig kommt es zwischen Prominenten und der Presse zu Rechtsstreitigkeiten. Aber auch Sie als Einzelner können betroffen sein. Wie gehen Sie damit um, wenn Sie eines Morgens die Zeitung aufschlagen und Sie Ihr Bild in der Zeitung anlächelt, obwohl Sie hierfür keine Einwilligung gegeben haben? Was machen Sie, wenn Sie oder Ihre Kinder im Internet schlecht gemacht werden oder wenn dort überraschenderweise höchstpersönliche und vertrauliche Daten auftauchen. Umgekehrt müssen sich auch die Vertreter der öffentlichen Medien und der Einzelne die Frage stellen, ob sie den Bericht, den sie verfasst haben auch berechtigt veröffentlichen können, denn selbst wenn es sich um einen wahren Tatsachenbehauptung handelt, darf nicht immer alles in die Öffentlichkeit getragen werden.

Ein speziell ausgebildetes Expertenteam steht Ihnen in unserem Hause für die Klärung all dieser Fragen zur Seite. Die Vielzahl der Anwälte ermöglicht es uns, schnell und auch fachübergreifend Ihre Rechte zu wahren. Sie können sich als Vertreter der öffentlichen Medien beraten lassen, wenn von dritter Seite die Unterlassung oder auch die Löschung der Veröffentlichung von Informationen begehrt wird. Ebenso können Sie sich an uns wenden, wenn Sie sich in Ihrem Persönlichkeitsrecht betroffen fühlen und dagegen vorgehen wollen.

Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Dresden unter der Rufnummer 0351 80718-89 oder schreiben Sie uns:

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